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Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob bei Nichtvorliegen der Einschränkungen gemäß Art. 21.4.a) des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) die gestundeten Erträge aus einer vorangegangenen Veräußerung bei einer neuen Veräußerung steuerbefreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Erträge bei Nichtvorliegen der genannten Voraussetzungen steuerbefreit sind, sofern sämtliche Anforderungen des Art. 21 LIS erfüllt werden.
Cuestión planteada Si, de no cumplirse los supuestos 1ª y 2ª del artículo 21.4.a) de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, las rentas diferidas y no integradas en la aportación anterior estarían exentas en la transmisión siguiente de las participaciones.
Si no se cumplen los supuestos 1.ª o 2.ª del artículo 21.4.a) de la LIS, las rentas derivadas de la transmisión de la cartera de valores estarán exentas. Para ello, es necesario cumplir la totalidad de los requisitos del artículo 21 de la LIS. La DGT no se pronuncia sobre la motivación económica de la operación previa ni sobre el cumplimiento de los requisitos del artículo 21 por falta de información.
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