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V5219-16 7. Dezember 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Sonderregime für Spaltungen bei SOCIMIs bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe anwendbar

Eine Gesellschaft, die den Status einer SOCIMI anstrebt, plant eine vollständige Spaltung, um ein Grundstück für die Wohnraumförderung von einem für Vermietungen vorgesehenen Einkaufszentrum zu trennen. Die DGT prüft, ob dieser Vorgang unter das Sonderregime für Spaltungen im Körperschaftsteuerrecht fallen kann.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob das Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes auf die beschriebene Gesamtauflösung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Eine Gesamtauflösung könnte das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes anwenden, wenn sie aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgt, wie etwa der Umstrukturierung von Tätigkeiten. Wenn die Begünstigten jedoch inaktive Unternehmen mit Steuergutschriften sind, könnte dies als Ausnutzung dieser Gutschriften ausgelegt werden, was einen triftigen wirtschaftlichen Grund vermissen ließe. Wenn die Begünstigten neu gegründete Unternehmen sind, könnte die Transaktion als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden. Die Begünstigten gehen im gesetzlichen Rahmen auf die negativen Steuerbescheide der übertragenden Gesellschaft über.

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