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V5161-16 29. November 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entrega de bienes

Die Umsatzsteuerpflicht bei der Auflösung einer Konzessionsentscheidung hängt von der Art der übertragenen Elemente ab

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Beträge, die aus der gerichtlichen Auflösung eines Konzessionsvertrags für ein städtisches Schwimmbad resultieren, der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion der Umsatzsteuer unterliegen kann, wenn eine selbstständige wirtschaftliche Einheit übertragen wird, oder nicht steuerpflichtig ist, wenn es sich lediglich um eine Überlassung von Gegenständen handelt. Zudem gehören Schadensersatzleistungen nicht zur Bemessungsgrundlage.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Se cuestiona la tributación en el ámbito del Impuesto sobre el Valor Añadido de las cantidades percibidas por la entidad concesionaria en el marco de la resolución del contrato concesional.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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