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V5031-26 11. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Analyse ausstehend
IS · entidades sin fines lucrativos

Entitäten nach Gesetz 49/2002 können Abzug für Veranstaltungen anwenden, sofern die Tätigkeit eine steuerbefreite wirtschaftliche Tätigkeit darstellt

Eine offizielle Kammer erkundigt sich, ob Stiftungen und gemeinnützige Vereine den Abzug für Ausgaben für Live-Veranstaltungen geltend machen können. Die DGT stellt klar, dass dies davon abhängt, ob die Tätigkeit Teil ihres Satzungszwecks ist und gemäß dem Gesetz 49/2002 steuerbefreit ist.

Analyse ausstehend. Diese Auskunft wurde vom automatischen Erfassungssystem identifiziert und indexiert. Das BMC-Team wird die Analyse in klarer Sprache innerhalb von 24 Stunden abschließen.

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