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V5003-16 17. November 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Schenkung einer Immobilie: Befreiung von der Einkommensteuer bei Erfüllung von Alters-, Pflege- oder Wohnsitzvoraussetzungen möglich

Eigentümer, die in einem Seniorenheim leben, fragen, ob die Schenkung ihrer Immobilie an ihre Kinder eine Besteuerung als Veräußerungsgewinn auslöst. Die DGT erläutert, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Personen über 65 Jahre alt oder pflegebedürftig sind und ob die Immobilie in den zwei Jahren vor der Übertragung ihr gewöhnlicher Wohnsitz war.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Die Bedeutung, die diese Schenkung für die Einkommensteuererklärung (IRPF) der Schenker hätte, und ob sie folglich auf den daraus resultierenden Vermögenszuwachs Steuern zahlen müssten.

Die Entscheidung der DGT

Die Schenkung begründet einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, der der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Es besteht eine Befreiung für Personen über 65 Jahre oder Personen in einer Situation schwerer oder großer Pflegebedürftigkeit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz übertragen. Um diese Befreiung anzuwenden, muss die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung oder in den zwei Jahren vor dem Übertragungsdatum der Hauptwohnsitz gewesen sein.

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