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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die 40 %-Minderung des alten Rechts auf die Leistungen seiner Versicherungen bei einer Versorgungseinrichtung anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass diese Minderung nur auf den Teil der Leistung anwendbar ist, der auf Beiträge entfällt, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la reducción del 40 por ciento contemplada en el régimen transitorio.
La reducción del 40% del régimen transitorio solo se aplica a las prestaciones percibidas en forma de capital que correspondan a aportaciones realizadas hasta el 31 de diciembre de 2006. Para ello, deben haber transcurrido más de dos años desde la primera aportación y percibirse dentro de los plazos de la disposición transitoria duodécima. En este caso, al ser los seguros de 2013 y 2018, no procede la reducción.
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