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V4853-16 11. November 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in andere Holdinggesellschaften unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und den Besitz erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht, wie etwa der Planung der Generationenfolge.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Sacheinlagen anzuwenden, müssen die Anteile mindestens 5 % des Eigenkapitals des Unternehmens darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem muss der Einbringer nach der Einlage eine Beteiligung von mindestens 5 % an der empfangenden Gesellschaft halten. Die Transaktion darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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