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V4830-16 10. November 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Keine Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Erschließungsmaßnahmen, wenn der Empfänger nicht als Unternehmer oder Freiberufler handelt

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Verträgen über die Erschließung von Grundstücken. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung nicht anwendbar ist, da die Gemeinschaft nicht als Unternehmer oder Freiberufler agiert und die Arbeiten nicht die Anforderungen einer Neuerschließung oder einer wesentlichen Sanierung erfüllen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Inversión del sujeto pasivo.

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