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V4383-16 11. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Teilspaltung einer Gesellschaft kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen und ist von MwSt., Grunderwerbsteuer oder ITP befreit

Ein Unternehmen, das in den Bereichen Kurierdienste, Renovierung und Vermietung tätig ist, fragt an, ob eine Teilspaltung zur Trennung der Immobilienaktivitäten unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion für dieses Regime qualifiziert ist und nicht der MwSt., der Grunderwerbsteuer (ITP/AJD) oder der Steuer auf die Übertragung von Immobilienwerten (IIVTNU) unterliegt, sofern die Voraussetzungen einer autonomen wirtschaftlichen Einheit und triftige wirtschaftliche Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Regime in Anspruch nehmen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch zu nehmen, muss die Spaltung im geschäftlichen Bereich erfolgen und das abgesonderte Vermögen muss eine eigenständige wirtschaftliche Einheit (Geschäftszweig) bilden. Die Transaktion darf nicht primär dem Zweck der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dienen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen. Unter diesen Bedingungen ist die Übertragung von Elementen, die eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden, nicht unterliegt der Umsatzsteuer. Ebenso unterliegt die Umstrukturierung nicht der Grunderwerbsteuer/Stempelsteuer und löst keine Steuer auf Rechtsdokumente, notarielle Akte und Dokumente (IIVTNU) gemäß der zweiten Zusatzbestimmung des Körperschaftsteuergesetzes aus.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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