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V4365-16 11. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · renta mundial

Verkauf einer Immobilie in Portugal durch in Spanien ansässige Person: Besteuerung in beiden Ländern mit Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, wo die Veräußerungsgewinne aus einer in Portugal verkauften Immobilie zu versteuern sind. Die DGT stellt klar, dass Spanien das Welteinkommen besteuert und Portugal das Besteuerungsrecht für die Immobilie hat, wobei die internationale Doppelbesteuerungsanrechnung anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: In welchem Land muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden? Kann der Steuerpflichtige wählen, diesen ausschließlich in Spanien zu erklären?

Die Entscheidung der DGT

Der in Spanien ansässige Steuerpflichtige muss in Spanien auf sein Welteinkommen besteuert werden, einschließlich der Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien im Ausland. Gemäß dem Abkommen zwischen Spanien und Portugal kann der Staat, in dem die Immobilie liegt, den Gewinn der Besteuerung unterwerfen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird Spanien den Abzug der in Portugal gezahlten Steuer gemäß dem Abkommen und Artikel 80 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) zulassen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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