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V4112-15 21. Dezember 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Steuerbefreiung von der MwSt. für Prüfungsvorbereitung bei Erfüllung der Genehmigungs- und Bildungsanforderungen

Ein Anbieter von Prüfungsvorbereitungen für Sicherheitsbehörden erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung seiner Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Einrichtung zur Vermittlung eines Lehrplans autorisiert ist und ob die Tätigkeit der Wissensvermittlung dient und nicht rein unterhaltenden Charakter hat.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der in Artikel 20.Uno.9º des Gesetzes 37/1992 vorgesehenen Befreiung auf ihre Tätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 20.Uno.9º des Gesetzes 37/1992 erfordert sowohl ein subjektives als auch ein objektives Erfordernis. Die Einrichtung muss eine private, zur Vermittlung von in einem Lehrplan enthaltenen Unterrichtsinhalten autorisierte oder anerkannte Einheit sein. Objektiv muss die Tätigkeit aus der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen zwischen Lehrern und Schülern unter Einbeziehung eines organisatorischen Rahmens bestehen, ohne einen rein freizeitlichen Charakter zu haben. Wenn beide Anforderungen nicht erfüllt sind, unterliegen die Leistungen der Steuer.

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