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Ein Anfragender erkundigt sich, ob die Kriterien für die Touristenkennzeichen, die für Neufahrzeuge gelten, auch auf Gebrauchtfahrzeuge ausgeweitet werden können, die in der EU oder in Drittländern erworben wurden. Die DGT stellt klar, dass das Kriterium unverändert bleibt, auch wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt.
Cuestión planteada En relación con el régimen de matrículacion turística desea saber si rige el mismo criterio recogido en la consulta nº V0120-14 para la adquisición de un vehículo usado ya matriculado en territorio de la Unión Europea a en un pais tercero.
Para un vehículo usado adquirido dentro o fuera de la Unión Europea, se aplica el mismo criterio que para un vehículo nuevo. El interesado podrá matricularlo bajo el régimen de matrícula turística siempre que cumpla los requisitos del artículo 7 del Real Decreto 1571/1993. Si el vehículo proviene de un país tercero, la importación se realizará desde depósito temporal, zona franca, depósito franco o depósito aduanero.
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