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Gesellschafter fragen an, ob die Einbringung ihrer Anteile an einer Gesellschaft in neue Holdinggesellschaften unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT bestätigt dies unter der Voraussetzung, dass die Beteiligungs- und Besitzquoten erfüllt sind und die Transaktion auf validen wirtschaftlichen Gründen beruht, statt einer rein steuerlichen Zwecksetzung zu dienen.
Cuestión planteada Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades 27/2014, de 27 de noviembre.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, las participaciones deben representar al menos el 5% de los fondos propios de la entidad y haber sido poseídas ininterrumpidamente durante el año anterior. Además, tras la aportación, el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la entidad receptora. La operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, debiendo responder a motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades.
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