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V4030-16 22. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · expropiación forzosa

Erhöhung der Entschädigung und Verzugszinsen bei Enteignungen als Veräußerungsgewinne steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Erhöhung der Entschädigungssumme sowie der nach einem Urteil erhaltenen Verzugszinsen im Falle einer Enteignung. Die DGT stellt klar, dass beide Beträge als Veräußerungsgewinne zu behandeln sind, und erläutert die jeweiligen Zeitpunkte der steuerlichen Erfassung.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Calificación e imputación temporal.

Die Entscheidung der DGT

El aumento del justiprecio es una ganancia patrimonial que se imputa al periodo en que la resolución judicial adquiere firmeza. Los intereses de demora, al tener carácter indemnizatorio, también tributan como ganancias patrimoniales y su alteración patrimonial ocurre cuando se cuantifican y acuerda su abono. Ambas cantidades se integran en la base imponible del ahorro.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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