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V4014-16 21. September 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IRPF · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und wirtschaftlichen Voraussetzungen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft in eine andere in Spanien ansässige Einheit unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungsschwellen eingehalten werden und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht, statt lediglich steuerliche Vorteile zu erzielen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen könnte.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Sacheinlagen anzuwenden, müssen die Beteiligungen mindestens 5 % des Eigenkapitals der einbringenden Gesellschaft ausmachen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Nach der Einlage muss der Einbringer eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital der empfangenden Gesellschaft halten. Zudem muss die Transaktion aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen, wie etwa der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten, und darf nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils abzielen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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