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Eine Gesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin einer Beratungsgesellschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung ihrer Dienstleistungen und Ausgaben. Die DGT stellt klar, dass die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführerin Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind, während professionelle Dienstleistungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden können, sofern spezifische Anforderungen an die Tätigkeit und die Sozialversicherung erfüllt sind.
Gestellte Frage: Die Anfrage betrifft die für die Antragstellerin anfallende Besteuerung für die der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer sowie die abzugsfähigen Ausgaben in der Einkommensteuer (IRPF).
Vergütungen für die Position des Geschäftsführers sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Professionelle Dienstleistungen, die der Gesellschaft erbracht werden, stellen nur dann Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar, wenn der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist und die Tätigkeit die Anforderungen des zweiten Abschnitts des IAE erfüllt. Hinsichtlich der Umsatzsteuer hängt die Steuerschuldigkeit davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig handelt, indem er eigene Mittel organisiert und das wirtschaftliche Risiko trägt, oder ob ein Arbeitsverhältnis der Unterordnung besteht.
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