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V3850-15 3. Dezember 2015 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · excesos de adjudicación

Übermäßige Zuteilungen bei der Erbauseilung können der Grunderwerbsteuer unterliegen

Der Steuerpflichtige fragt, ob die Festsetzung der Erbschaftsteuer rechtskräftig ist oder nach der Erbauseilung korrigiert werden kann. Die DGT stellt klar, dass vermeidbare übermäßige Zuteilungen bei der Erbauseilung einen steuerpflichtigen Tatbestand der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte darstellen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die den Erben vorgenommene steuerliche Zuteilung rechtskräftig ist oder ob sie von der Finanzverwaltung vor oder nach der Erbauseilung korrigiert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Treten bei der Teilung und Zuteilung eines Erbes vermeidbare übermäßige Zuteilungen zugunsten eines Erben auf, wird der steuerpflichtige Tatbestand der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte ausgelöst. In diesem Fall sind die Steuerpflichtigen die Personen, die solche Überstände erhalten. Die Selbstveranlagung muss innerhalb einer Frist von dreißig Werktagen eingereicht werden.

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