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Ein Beratungs- und Investmentunternehmen erkundigt sich, ob die Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an zwei Unternehmen (E und U) steuerbefreit sind. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den steuerlichen Sitz und den Ausschluss von Vermögensverwaltungsgesellschaften erfüllt sind.
Cuestión planteada Si la entidad consultante se podrá aplicar la exención del artículo 21 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades en relación a las rentas que obtuviera por la transmisión de sus participaciones en las entidades descritas.
La exención del artículo 21 de la LIS procede si se posee al menos un 5% de participación de forma ininterrumpida durante el año anterior. Para entidades no residentes, debe existir convenio de doble imposición con intercambio de información o tributación mínima del 10%, sin residir en paraíso fiscal. No se aplicará la exención a la parte de la renta que no sea incremento de beneficios no distribuidos si las entidades tienen consideración de patrimoniales.
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