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V3768-16 8. September 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen (Art. 21 LIS)

Ein Beratungs- und Investmentunternehmen erkundigt sich, ob die Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an zwei Unternehmen (E und U) steuerbefreit sind. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den steuerlichen Sitz und den Ausschluss von Vermögensverwaltungsgesellschaften erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das anfragende Unternehmen die Befreiung gemäß Artikel 21 des Körperschaftsteuergesetzes in Bezug auf die Einkünfte anwenden kann, die es aus der Veräußerung seiner Beteiligungen an den beschriebenen Unternehmen erzielt.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 21 des LIS findet Anwendung, wenn im vorangegangenen Jahr ununterbrochen eine Beteiligung von mindestens 5 % gehalten wurde. Bei gebietsfremden Unternehmen muss ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch oder eine Besteuerung im Ausland von mindestens 10 % vorliegen. Die Befreiung findet keine Anwendung auf den Teil des Einkommens, der kein Anstieg der nicht ausgeschütteten Gewinne ist, sofern die beteiligten Unternehmen als Vermögensgesellschaften gelten.

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