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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein nach Kolumbien entsandter Arbeitnehmer, dessen Familie in Spanien lebt, erkundigt sich nach seinem steuerlichen Status. Die DGT stellt klar, dass er weiterhin in Spanien steuerpflichtig bleibt, sofern er seinen steuerlichen Wohnsitz in Kolumbien nicht nachweist.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante.
La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en España, por tener el núcleo de actividades o intereses económicos en territorio español, o por la presunción de residencia si residen en España el cónyuge y los hijos menores. Si concurren criterios de residencia en ambos países, el conflicto se resolverá según el Convenio entre España y Colombia, aplicando criterios de vivienda permanente, centro de intereses vitales, residencia habitual o nacionalidad.
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