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V3761-16 7. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Arbeitsentgelt aus gerichtlichen Entscheidungen ist dem Jahr der Rechtskraft zuzurechnen

Eine Steuerpflichtige erhielt im Jahr 2015 nach einem Rechtsstreit 467,56 Euro von der FOGASA als Nachzahlung aus einem Tarifvertrag von 2011. Die DGT stellt fest, dass diese Arbeitsentgelte dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen sind, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Período impositivo al que debe imputar dicho importe de 467,56 euros

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