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V3757-16 7. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · reserva para inversiones en canarias

Ferienwohnungsvermietung nur bei Hotelleistungen oder Personalbeschäftigung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Vermietung einer Ferienunterkunft eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und ob getätigte Investitionen (Möbel, Klimaanlage, Pool) als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass ohne Hotelleistungen oder Personal die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten und nicht als wirtschaftliche Tätigkeit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: In Anbetracht der Antwort auf die verbindliche Auskunft vom 10. September 2015 des Finanzministeriums der Regierung der Kanarischen Inseln, in der angegeben wird, dass "bei der Tätigkeit der Bewirtschaftung von Ferienwohnungen ein touristischer Beherbergungsdienst und keine Wohnungsvermietung erbracht wird" und daher "die Erbringung der Dienstleistung der Überlassung von Ferienwohnungen der IGIC unterliegt und nicht davon befreit ist, da die in Artikel 50.Uno.23 des Gesetzes 4/2012 vorgesehene Befreiungsvorschrift nicht anwendbar ist", wird gefragt, ob die Bewirtschaftung der Ferienwohnung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und, falls ja, ob die in der genannten Wohnung zu tätigenden Investitionen für die Realisierung der RIC zulässig sind (insbesondere würde sich die RIC durch den Kauf von neuen Möbeln und Anlagen wie Klimaanlagen oder einem Pool realisieren).

Die Entscheidung der DGT

Damit die Vermietung eines Ferienhauses als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, müssen Dienstleistungen typisch für die Hotelbranche (Reinigung, Wäsche etc.) erbracht werden oder mindestens eine Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt werden. Wenn die Wohnung lediglich mit ihrer Einrichtung ohne diese Elemente vermietet wird, handelt es sich um Einkünfte aus Immobilienkapital. Im letztgenannten Fall liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit vor und die Vermögenswerte können nicht zur Realisierung der RIC verwendet werden.

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