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V3684-20 29. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidades sin fines lucrativos

Einnahmen aus Fortbildung und Beratung in Stiftungen können steuerfrei sein, wenn sie als Hilfstätigkeiten oder von geringer Bedeutung eingestuft werden

Eine nach dem Gesetz 49/2002 unterstehende Stiftung fragt an, ob Einnahmen aus Fortbildungs- und Beratungsleistungen der Körperschaftsteuer unterliegen. Die DGT weist darauf hin, dass ihre Besteuerung, da sie nicht ausdrücklich als steuerfrei aufgeführt sind, davon abhängt, ob sie die Grenzwerte für Hilfstätigkeiten oder geringfügige Bedeutung erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Fortbildung und Beratung, die Teil des Gesellschaftszwecks sind, für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig sind und ob es sich um der Körperschaftsteuer unterliegende Einnahmen handelt.

Die Entscheidung der DGT

Fortbildungs- und Beratungsleistungen sind nicht ausdrücklich unter den steuerbefreiten Tätigkeiten gemäß Artikel 7 des Gesetzes 49/2002 aufgeführt. Sie könnten steuerfrei sein, wenn es sich um Hilfs- oder Nebentätigkeiten handelt, die 20 % der Gesamteinnahmen nicht überschreiten, oder wenn sie von geringer Bedeutung sind und ein Umsatz von weniger als 20.000 Euro erzielt wird. Andernfalls unterliegen die Einkünfte der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 10 %.

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