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V3651-16 5. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütung eines geschäftsführenden Gesellschafters: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Eine Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Versicherungsagentur erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Die DGT stellt klar, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, während professionelle Dienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden können, sofern der Gesellschafter im System der Selbstständigen versichert ist und die Tätigkeit dem eigentlichen Geschäftszweck der Gesellschaft entspricht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anfrage zur Besteuerung der Gesellschafterin für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) stellen die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar, es sei denn, der Gesellschafter ist im System der Selbstständigen registriert und die Tätigkeit ist professionell. Damit professionelle Dienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit besteuert werden können, muss die Tätigkeit Gegenstand der Gesellschaft sein und der Gesellschafter muss über eigene Produktionsmittel verfügen. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob ein Abhängigkeits- oder Unabhängigkeitsverhältnis besteht, wobei die Arbeitsbedingungen, die ergebnisorientierte Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.

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