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Ein Kreditinstitut erkundigt sich, ob der Erwerb von Aktien einer anderen Gesellschaft mittels eines Übernahmeangebots (OPA) zur Reinvestition außerordentlicher Gewinne dient und welche Folgen eine anschließende Verschmelzung durch Absorption hat. Die DGT stellt klar, dass der Erwerb für die Reinvestition zulässig ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und die betroffenen Vermögenswerte erfüllt werden.
Cuestión planteada 1. Adquisición de las acciones de la sociedad B por parte de la entidad consultante en el marco de la OPA.
La adquisición de valores representativos de la participación en el capital de una entidad es apta para la reinversión si se cumple un porcentaje no inferior al 5% y los elementos no afectos no superan el 15% del activo. La operación debe realizarse dentro del plazo legal y no puede ser entre entidades de un mismo grupo bajo el régimen especial de fusión. Si tras la compra se produce una fusión que anula la participación, no se pierde la deducción si se adquieren otros elementos aptos para la reinversión durante la fusión.
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