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Ein Steuerpflichtiger verkaufte 2020 seinen Hauptwohnsitz und wollte die Steuerbefreiung bei Reinvestition beanspruchen, indem er den Erlös für eine Immobilie verwendete, die bereits 2007 erworben worden war. Die DGT entschied, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, da der Erwerb der neuen Immobilie nicht innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren vor dem Verkauf erfolgte.
Cuestión planteada Aplicación de la exención por reinversión en vivienda habitual si se reinvierte el importe obtenido en la venta en la vivienda adquirida en 2007 amortizando parte de su hipoteca o si por el contrario tendría que tributar por la ganancia patrimonial obtenida.
Para la exención por reinversión, la nueva vivienda debe adquirirse en un plazo de dos años anteriores o posteriores a la transmisión de la vivienda habitual. En este caso, la vivienda adquirida en 2007 no cumple el requisito de haber sido comprada en los dos años previos a la venta realizada en 2020. Por tanto, no es aplicable la exención de la ganancia patrimonial obtenida.
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