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Ein Unternehmerverband erkundigte sich, ob ein Unternehmen mit Sitz auf dem spanischen Festland die Bonifizierung gemäß Artikel 33 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) auf seine Einkünfte in Ceuta anwenden kann, wenn es dort ohne eigenes Personal operiert, aber den Handelszyklus vor Ort abschließt. Die DGT stellt klar, dass im Großhandel die Bonifizierung zulässig ist, wenn die Tätigkeit an einem festen Ort der Geschäftstätigkeit in diesen Gebieten organisiert, geleitet, vertraglich geregelt und abgerechnet wird und die dafür erforderlichen materiellen und personellen Mittel zur Verfügung stehen.
Cuestión planteada Si podría aplicar la bonificación prevista en el artículo 33 de la LIS a todas la rentas generadas en Ceuta, al cerrarse el ciclo mercantil completo en Ceuta sin trabajadores por cuenta ajena.
Para el comercio al por mayor, se entienden obtenidas en Ceuta o Melilla las rentas cuando la actividad se organice, dirija, contrate y facture a través de un lugar fijo de negocios en dichos territorios que cuente con los medios materiales y personales necesarios. La aplicación de la bonificación requiere que las rentas deriven de actividades que cierren un ciclo mercantil con resultados económicos. La comprobación del cumplimiento de estos requisitos de hecho corresponde a la Administración Tributaria.
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