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Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Abzugs gemäß der 23. Übergangsbestimmung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) auf Dividenden, die auf den bei einer vorangegangenen Akquisition gezahlten Aufpreis entfallen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass der Abzug sowie die Subrogation im Falle einer Fusion möglich sind, sofern die Anforderungen des Artikels 21 LIS erfüllt sind und die vorangegangene Besteuerung in der Einkommensteuer (IRPF) nachgewiesen wird.
Cuestión planteada 1. Si resulta de aplicación la deducción por doble imposición a que se refiere la disposición transitoria vigésima tercera de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La entidad tiene derecho a la deducción de la DT 23ª de la LIS si se prueba que el importe equivalente al dividendo se integró en la base imponible del IRPF de los transmitentes previos. En caso de fusión, la entidad resultante se subroga en los derechos de la absorbida. La deducción se aplicará sobre los dividendos que correspondan al sobreprecio pagado y no podrá exceder el tipo de gravamen de las ganancias patrimoniales en el ahorro. Si la prueba de la tributación previa es parcial, la deducción será proporcional.
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