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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) auf einen nach Indien entsandten Arbeitnehmer mit einer spezifischen Vergütung anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung voraussetzt, dass die Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland ausgeübt wird.
Cuestión planteada Sujeción a retención de dicha remuneración. Posibilidad de aplicar la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas
Para aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF, el trabajo debe realizarse efectivamente en el extranjero para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Además, en el territorio de realización debe aplicarse un impuesto análogo y no ser un paraíso fiscal. La exención incluye las retribuciones específicas y la parte proporcional de las no específicas según los días de estancia, con un límite de 60.100 euros anuales.
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