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Ein Gesellschafter und Geschäftsführer erkundigt sich nach der Besteuerung seiner Dienstleistungen für seine eigene Gesellschaft in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Das Finanzamt stellt klar, dass die steuerliche Einordnung der Einkünfte in der Einkommensteuer von der Tätigkeit und dem Sozialversicherungssystem abhängt, während bei der Umsatzsteuer die Unabhängigkeit oder Unterordnung des Gesellschafters zu prüfen ist.
Gestellte Frage: Es wird die für den Gesellschafter anfallende Besteuerung für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer erfragt.
In der Einkommensteuer (IRPF) stellen die Vergütungen für Geschäftsführerfunktionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar; wenn der Gesellschafter professionelle Dienstleistungen erbringt, handelt es sich nur dann um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn er im System der Selbstständigen registriert ist und die Tätigkeit die Anforderungen des zweiten Abschnitts des Wirtschaftlichkeitsindex (IAE) erfüllt. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob das Verhältnis auf Unabhängigkeit oder Unterordnung beruht, wobei die Arbeitsbedingungen, die ergebnisorientierte Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind. Wenn der Gesellschafter den organisatorischen Kriterien der Gesellschaft unterliegt, keine ergebnisorientierte Vergütung erhält und die Gesellschaft gegenüber Dritten haftet, unterliegt die Dienstleistung nicht der Umsatzsteuer.
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