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V3494-20 2. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Subventionen für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten als Vermögenszuwachs für jeden einzelnen Eigentümer

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung einer Subvention für den Einbau von Aufzügen, wenn ein Teil des Betrags anteilig auf die Mitglieder verteilt werden muss, welche die Voraussetzungen erfüllen. Die DGT stellt klar, dass die Subvention einen Vermögenszuwachs darstellt, der jedem Eigentümer gemäß der Bewilligungsentscheidung zugerechnet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Kriterium für die Zurechnung des Zuschusses in der Einkommensteuer (IRPF) an die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auskunftspflichten.

Die Entscheidung der DGT

Wohnungseigentümergemeinschaften sind Einheiten im Regime der Einkommenszurechnung und keine Steuerpflichtigen der Einkommensteuer (IRPF). Der erhaltene Zuschuss gilt gemäß Artikel 33.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als Veräußerungsgewinn. Dieses Einkommen wird jedem Eigentümer gemäß den Bestimmungen des Bewilligungsbescheids zugerechnet, wobei der ausdrücklich zugewiesene Betrag zuzüglich des aus der anteiligen Verteilung der Mitglieder ohne Nutzungsrecht resultierenden Teils hinzuzurechnen ist. Übersteigt der Zuschuss 3.000 Euro, muss die Gemeinschaft das Formular 184 einreichen.

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