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V3465-20 30. November 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Miete einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Zimmer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig

Ein selbstständiger Freiberufler erkundigt sich, ob er die Miete für ein Zimmer sowie die Nebenkosten steuerlich geltend machen kann, um näher an seinen Kunden zu sein. Die DGT stellt fest, dass dies nicht abzugsfähig ist, da es sich um eine ausschließlich private Wohnnutzung handelt, die nicht unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft ist.

Die gestellte Frage

1). Posibilidad de deducir en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas como gasto deducible el importe de la renta mensual que satisface por el alquiler de la habitación, y obligación de practicar retención.

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