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Ein selbstständiger Freiberufler erkundigt sich, ob er die Miete für ein Zimmer sowie die Nebenkosten steuerlich geltend machen kann, um näher an seinen Kunden zu sein. Die DGT stellt fest, dass dies nicht abzugsfähig ist, da es sich um eine ausschließlich private Wohnnutzung handelt, die nicht unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft ist.
Cuestión planteada 1). Posibilidad de deducir en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas como gasto deducible el importe de la renta mensual que satisface por el alquiler de la habitación, y obligación de practicar retención.
El alquiler de una estancia de uso exclusivamente habitacional no es un gasto necesario ni relacionado con la obtención de ingresos, por lo que no es deducible. Al no satisfacerse la renta en el ejercicio de la actividad económica, el autónomo no está obligado a practicar retención. El arrendamiento de vivienda destinado a tal fin está exento de IVA.
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