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V3455-19 17. Dezember 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Stipendien von gemeinnützigen Stiftungen als Arbeitslohn steuerpflichtig, wenn Werbekriterien nicht erfüllt sind

Eine Stiftung erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen und Gesundheitskosten. Die DGT stellt fest, dass Stipendien für reglementierte Studien nicht steuerfrei sind, wenn die Ausschreibung nicht in offiziellen Medien oder auf Webseiten veröffentlicht wird. Beihilfen für Gesundheitskosten, die nicht durch die Sozialversicherung abgedeckt sind, unterliegen hingegen nicht der Steuer.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada - Tratamiento de dichas ayudas económicas en el IRPF de los beneficiarios:

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