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V3430-16 20. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · base imponible

Die Bemessungsgrundlage der MwSt. ist die vereinbarte Gesamtgegenleistung für den Warenkauf

Ein Franchisenehmer erkundigt sich nach der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für den Warenkauf, wenn der Preis als Prozentsatz der Umsätze inklusive MwSt. berechnet wird. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage die zwischen den Parteien vereinbarte Gesamtgegenleistung ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Base imponible de la operación.

Die Entscheidung der DGT

La base imponible de las operaciones de compra está constituida por la contraprestación total acordada con el franquiciador. Este importe se determina independientemente de los cálculos o fórmulas que las partes hayan pactado para establecer dicho precio. La entidad franquiciadora debe repercutir el IVA sobre dicha contraprestación.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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