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V3425-20 26. November 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Vorsteuerabzug bei Forschungsleistungen bei Aussicht auf künftige gewerbliche Verwertung

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer bei öffentlichen Aufträgen und Forschungsprojekten. Die DGT stellt klar, dass Forschung ohne Aussicht auf gewerbliche Verwertung keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt; liegt jedoch die Gewissheit einer künftigen Verwertung vor, bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug bestehen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Abziehbarkeit der vom Antragsteller getragenen Umsatzsteuerbeträge bei den folgenden Vorgängen:

Die Entscheidung der DGT

Für Ausgaben, die ausschließlich für nach Art. 7.8 des Gesetzes 37/1992 nicht steuerpflichtige Umsätze bestimmt sind, besteht kein Abzugsrecht. Wenn Waren oder Dienstleistungen gleichzeitig für steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Umsätze bestimmt sind, muss ein angemessenes und einheitliches Kriterium für die Zurechnung der Steuerbeträge angewandt werden. Bei Forschungsprojekten ist das Recht auf Abzug nicht beschränkt, wenn die Gewissheit besteht, dass die Ergebnisse einer künftigen unternehmerischen Verwertung dienen werden.

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