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Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme der Einheit C das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Verschmelzung im geschäftlichen Bereich gemäß Gesetz 3/2009 erfolgt und die Anforderungen des LIS erfüllt werden, vorausgesetzt, sie dient nicht primär der Steuerhinterziehung oder der Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile.
Cuestión planteada Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades 27/2014, de 27 de noviembre.
Para acogerse al régimen especial de fusiones, la operación debe realizarse en el ámbito mercantil bajo la Ley 3/2009 y cumplir el artículo 76.1.a) de la LIS. Las rentas de la transmisión no se integrarán en la base imponible de la entidad y los socios residentes no integrarán rentas por la atribución de valores, valorándose estos por su valor fiscal. La operación no aplicará el régimen si su objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, o si carece de motivos económicos válidos. Los motivos de simplificación organizativa y reducción de costes se consideran económicamente válidos.
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