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V3403-20 24. November 2020 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · iedmt

Bemessungsgrundlage der IEDMT bei Änderung der Steuerbefreiung hängt vom Status des Fahrzeugs ab

Ein Autovermietungsunternehmen erkundigt sich nach der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der IEDMT beim Verkauf von Fahrzeugen vor Ablauf der zweijährigen Befreiungsfrist. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage davon abhängt, ob die Fahrzeuge den Status als Neufahrzeuge behalten oder als Gebrauchtfahrzeuge gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bemessungsgrundlage der IEDMT aufgrund der Änderung der entscheidenden Voraussetzungen für die Befreiung.

Die Entscheidung der DGT

Wenn das Fahrzeug neu ist (weniger als 6 Monate im Einsatz oder weniger als 6.000 km), umfasst die Bemessungsgrundlage den Fahrzeugpreis zuzüglich Extras und eingebauter Zubehörteile. Wenn das Fahrzeug gebraucht ist (mehr als 6 Monate im Einsatz und mehr als 6.000 km), ist die Bemessungsgrundlage sein Marktwert. In letzterem Fall können ministerielle Bewertungstabellen verwendet werden, um eine Ermäßigung von 70 % anzuwenden, wenn das Fahrzeug mehr als sechs Monate für die Vermietung genutzt wurde.

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