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Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob Arbeitnehmer den 30-prozentigen Abzug auf Erträge aus Aktienkaufoptionen anwenden können, die vor 2015 gewährt wurden. Die DGT bestätigt, dass dies unter den Voraussetzungen des Artikels 18.2 des LIRPF zulässig ist.
Cuestión planteada Teniendo en cuenta las modificaciones introducidas en la Ley del IRPF por la Ley 26/2014, de 27 de noviembre, si es posible aplicar la reducción del 30 por ciento regulada en el artículo 18.2 de la Ley del IRPF sobre los rendimientos del trabajo que se deriven del ejercicio, por parte de los empleados de la consultante, de las opciones sobre acciones concedidas a los mismos con anterioridad a 1 de enero de 2015 por la matriz estadounidense.
Los rendimientos derivados del ejercicio de opciones concedidas anualmente antes de 2015 pueden aplicar la reducción del 30% si tienen un periodo de generación superior a dos años. Para ello, el contribuyente no debe haber aplicado dicha reducción a otros rendimientos con periodo de generación superior a dos años en los cinco periodos impositivos anteriores. La reducción está limitada a un importe de 300.000 euros anuales.
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