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Ein Rentner mit vor 2007 geleisteten Beiträgen fragt, ob er den 40 %igen Abzug auf seine Auszahlungen anwenden kann. Die DGT antwortet, dass dies für den Teil der Beiträge, die bis 2006 geleistet wurden, möglich ist, sofern die gesetzlichen Fristen und Anforderungen erfüllt sind.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung des im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Abzugs.
Leistungen aus Rentenplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der 40 %ige Abzug kann auf den Teil der Leistung angewendet werden, der den bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträgen entspricht, sofern die Auszahlung als Kapitalstock und innerhalb der Frist der zwölften Übergangsbestimmung erfolgt. Wenn mehrere Auszahlungen aufgrund desselben Ereignisses vorgenommen werden, findet der Abzug nur auf eine davon Anwendung, wobei das Steuerjahr für die Anwendung gewählt werden kann.
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