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Ein Immobilienunternehmen erkundigte sich, ob die Grenze von einer Million Euro gemäß Art. 26.1 LIS als zusätzliche Obergrenze oder als Mindestbetrag fungiert. Die DGT stellte klar, dass für das Geschäftsjahr 2016 die prozentuale Grenze von 60 % gilt, jedoch eine Verrechnung von bis zu einer Million Euro zulässig ist, falls dieser Prozentsatz zu einem geringeren Betrag führen würde.
Cuestión planteada Si el importe de un millón de euros del artículo 26.1 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades funciona como un segundo límite o como un importe mínimo.
En el período impositivo 2016, la compensación de bases imponibles negativas se limita al 60% de la base imponible previa a la reserva de capitalización. No obstante, si ese 60% es inferior a 1 millón de euros, la entidad podrá compensar bases imponibles negativas hasta alcanzar dicho importe de 1 millón de euros.
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