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Eine Arbeitnehmerin, die von den Niederlanden aus für ein spanisches Unternehmen im Homeoffice arbeitet, erkundigt sich nach ihrem steuerlichen Wohnsitz und der Besteuerung ihrer Einkünfte. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz durch den Aufenthalt oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt wird und dass Telearbeit aus dem Ausland bedeutet, dass die Einkünfte im Wohnsitzstaat zu versteuern sind.
Cuestión planteada
La residencia fiscal en España se determina por permanecer más de 183 días o por tener el núcleo de actividades económicas en territorio español. Si la persona es residente en Países Bajos y realiza el teletrabajo desde allí, las rentas del trabajo tributan en Países Bajos, ya que el empleo se ejerce en ese Estado. España solo podría gravar dichas rentas mediante el IRNR si el trabajo se ejerciera físicamente en territorio español.
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