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V3281-23 21. Dezember 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Dividenden gelten als Einkünfte aus beweglichem Kapital und als Erträge aus Ersparnissen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Dividenden einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) und der Anwendung von Anrechnungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge als Einkünfte aus beweglichem Kapital gelten und dass der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschafft wurde.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der genannten Dividenden sowie die Frage, ob die Anwendung steuerlicher Vergünstigungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer möglich ist.

Die Entscheidung der DGT

Dividenden, die aus der Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens erhalten werden, gelten als Bruttoerträge aus beweglichem Kapital. Diese Beträge stellen Ersparniseinkünfte dar und müssen in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden. Der anwendbare Quellensteuerabzug beträgt 19 Prozent auf die Bruttoleistung. Es besteht kein Abzug für die Doppelbesteuerung von Dividenden, da dieser zum 1. Januar 2007 abgeschafft wurde.

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