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Ein nordirisches Unternehmen beabsichtigt, in Spanien über eine Betriebsstätte tätig zu werden, um Kohle zu importieren und weiterzuverkaufen. Die DGT stellt fest, dass dieses Unternehmen auf die der Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne der Körperschaftsteuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegt, und analysiert zudem die Umsatzsteuerpflicht seiner Geschäftstätigkeiten.
Cuestión planteada 1. ¿El establecimiento permanente deberá presentar el Impuesto de Sociedades en España por las operaciones realizadas, teniendo en cuenta el Convenio Hispano-Británico?
Si la entidad norirlandesa actúa en España a través de un establecimiento permanente, España podrá gravar los beneficios imputables a este conforme al Convenio Hispano-Británico. La entidad tendrá la consideración de contribuyente del Impuesto sobre la Renta de No Residentes. Respecto al IVA, las ventas en España estarán sujetas al impuesto si existe establecimiento permanente, mientras que las entregas a Irlanda estarán exentas si se cumplen los requisitos de exportación intracomunitaria.
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