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Ein Anfragender möchte wissen, ob er bei der Auszahlung von Leistungen aus einer Kollektivversicherung und einem Rentenplan bei Renteneintritt Steuerabzüge geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass bei der Kollektivversicherung keine Abzüge aufgrund eines Vertragsabschlusses im Jahr 2012 möglich sind, während beim Rentenplan lediglich der 40-prozentige Abzug auf Beiträge gewährt wird, die bis zum Jahr 2006 geleistet wurden.
Cuestión planteada 1. Tributación de la prestación del seguro colectivo. Posibilidad de aplicar alguna reducción.
Las prestaciones de seguros colectivos que instrumentan compromisos por pensiones son rendimientos del trabajo y no admiten la reducción del 40% ni la del 30% por estar excluidas legalmente. En el caso de planes de pensiones, también son rendimientos del trabajo y solo podrán aplicar la reducción del 40% a la parte de la prestación correspondiente a aportaciones realizadas hasta el 31 de diciembre de 2006, siempre que se perciba en forma de capital y se cumplan los plazos de la disposición transitoria duodécima.
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