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Ein in den Niederlanden ansässiger Berater erkundigt sich, ob er das Sondersteuerregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, wenn er zur Arbeit in eine neue Gesellschaft nach Spanien zieht. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern neben weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht.
Cuestión planteada Si le resultaría de aplicación el régimen fiscal especial aplicable a los trabajadores desplazados a territorio español.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el desplazamiento debe ser consecuencia de un contrato de trabajo con un empleador en España. Se requiere que exista una relación de causalidad entre el inicio de la relación laboral y el desplazamiento. Asimismo, el contribuyente no debe haber sido residente en España en los diez períodos impositivos anteriores y no debe obtener rentas mediante un establecimiento permanente en territorio español.
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