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V3217-19 22. November 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · autopromotor

Reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10 % für Kücheninstallationen bei Direktvertrag mit dem Bauträger

Eine natürliche Person, die als Selbstbauherr einer Wohnung auftritt, erkundigt sich nach dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz für die Installation einer Küche. Die DGT stellt fest, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt, wenn ein Direktvertrag zwischen dem Bauträger und dem Bauunternehmer für den Bau oder die Sanierung von Wohnungen besteht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Art der auf diesen Vorgang anwendbaren Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf die Ausführung von Bauleistungen sowie auf den Verkauf mit Einbau von Küchenschränken, wenn direkte Verträge zwischen dem Bauträger und dem Bauunternehmer für Gebäude geschlossen werden, die hauptsächlich zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Status als Bauträger hängt von der Absicht ab, die Immobilie zu verkaufen, zu übertragen oder zuzuweisen. Die Lieferung mit Einbau von Haushaltsgeräten unterliegt jedoch stets dem Regelsatz von 21 %.

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