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Es wurde angefragt, ob die Übertragung eines für Menschen mit Behinderungen von der Steuer befreiten Fahrzeugs durch Erbschaft die Zahlung einer Sondersteuer auslöst. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung mortis causa die Befreiungsvoraussetzungen nicht verletzt, warnt jedoch davor, dass ein späterer Verkauf unter Lebenden vor Ablauf von vier Jahren die Zahlungspflicht auslösen würde.
Cuestión planteada Obligación de autoliquidar e ingresar el Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte.
La transmisión mortis causa de un vehículo matriculado bajo la exención del artículo 66.1.d) de la Ley 38/1992 no supone un incumplimiento de los requisitos para no pagar el impuesto. Sin embargo, si tras dicha transmisión mortis causa se realiza una transmisión por actos inter vivos antes de que transcurran cuatro años desde la primera matriculación, se deberá autoliquidar e ingresar el impuesto especial.
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