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Es wird angefragt, ob für die Anwendung der Befreiung von geschäftlich genutzten Vermögenswerten in der Vermögensteuer beide Ehegatten die entsprechende Tätigkeit ausüben müssen oder ob es ausreicht, wenn nur einer von ihnen dies tut. Die DGT stellt klar, dass gemeinschaftliches Vermögen die Befreiung in Anspruch nehmen kann, wenn es der Tätigkeit eines der Ehegatten dient, selbst wenn nur dieser die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Cuestión planteada Si para la aplicación de la exención establecida en el artículo 4. Ocho. Uno de la 19/1991, del Impuesto sobre el Patrimonio, sería necesario que ambos cónyuges ejercieran la actividad de forma habitual, personal o directa, o si, por el contrario, al tratarse de bienes comunes a ambos miembros del matrimonio, bastaría con que uno de ellos cumpliera los requisitos del citado precepto.
Los bienes y derechos comunes a ambos miembros del matrimonio estarán exentos cuando se utilicen en el desarrollo de la actividad empresarial o profesional de cualquiera de los cónyuges. Para ello, se deben cumplir los requisitos de que la actividad se ejerza de forma habitual, personal y directa por el sujeto pasivo y constituya su principal fuente de renta. Estos requisitos solo es necesario que concurran en uno de los cónyuges para que los bienes comunes gocen de la exención.
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