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V3204-18 17. Dezember 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · permuta de cuotas

Die Tauschgeschäfte von Miteigentumsanteilen unterliegen der Grunderwerbsteuer

Zwei Ehepaare und eine Mutter, die Miteigentümer mehrerer Grundstücke sind, fragen an, ob die Zuweisung dieser Immobilien durch eine neue Aufteilung der Anteile von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass es sich bei dem Vorgang um eine entgeltliche Übertragung handelt, die der Steuer unterliegt, da das Proindiviso (Miteigentum) nicht aufgehoben, sondern die Anteile lediglich getauscht werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebenen Zuteilungen von der Grunderwerbsteuer befreit sind und nur der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Die Zuteilung von Vermögenswerten, die die Gütergemeinschaft nicht aufhebt, sondern lediglich die Verteilung der Eigentumsanteile unter Beibehaltung des Miteigentums ändert, stellt einen Tausch von Anteilen dar. In diesem Fall findet keine Auflösung der Gütergemeinschaft statt, weshalb die Beteiligten Steuern auf den Grundsatz der entgeltlichen Vermögensübertragungen entrichten müssen. Die Befreiung für die Auflösung von Gütergemeinschaften, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, ist nicht anwendbar, wenn keine Aufhebung des Miteigentums erfolgt.

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