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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Klassifizierung von Verkäufen an Gaststätten, um die neuen Grenzwerte der pauschalierten Gewinnermittlung (Estimación Objetiva) für 2016 anzuwenden. Die Finanzbehörde stellt klar, dass Umsätze an Unternehmer oder Freiberufler separat zu berücksichtigen sind, um die Überschreitung der Grenze von 125.000 Euro zu prüfen.
Cuestión planteada A efectos de la aplicación en 2016 de los nuevos límites del ámbito de aplicación del método de estimación objetiva, como se clasificarían las ventas realizadas a estos bares.
Para aplicar el método de estimación objetiva, el volumen de ingresos total no debe superar los 250.000 euros anuales. Sin perjuicio de ello, el método no podrá aplicarse si el volumen de rendimientos íntegros de operaciones sujetas a factura con destinatario empresario o profesional supera los 125.000 euros anuales. En este segundo límite deben incluirse las ventas realizadas a los bares mencionados.
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