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Ein in Deutschland ansässiger Aktionär eines spanischen Unternehmens, das Ziel eines Übernahmeangebots (OPA) ist, erkundigt sich nach der Rückerstattung einbehaltener Quellensteuern. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass die Kapitalgewinne bei Nachweis des Wohnsitzes durch eine entsprechende Bescheinigung nur in Deutschland steuerpflichtig sind und eine Rückerstattung beantragt werden kann.
Gestellte Frage Der Anfragende fragt, ob die dem Auskunftsersuchen beigefügten Unterlagen ausreichen, um den steuerlichen Wohnsitz in Deutschland nachzuweisen, und ob die Erstattung der infolge des Übernahmeangebots einbehaltenen Beträge zulässig ist.
Si la ganancia por la venta de acciones no tributa en España según el Convenio Hispano-Alemán, el contribuyente puede solicitar la devolución de las retenciones mediante el modelo 210. Para ello, debe presentar una declaración de IRNR adjuntando un certificado de residencia fiscal expedido por la autoridad alemana que acredite su derecho a la exención. El procedimiento de devolución debe realizarse a partir del 1 de febrero del año siguiente al devengo y dentro del plazo de cuatro años.
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